Neue Tierschutzverordnung
Mit der Verabschiedung der neuen Tierschutzverordnung durch den Bundesrat am 23.4.2008 wird sich in ein paar Monaten auch für die Meerschweinchen einiges ändern.
War es bisher legal, ein
einzelnes Meerschweinchen auf wenig mehr als einem A4-Blatt einzusperren (0.08
m2 mussten es sein für das erste Tier, das ist eine Fläche von 20 cm x 40 cm),
ist es nun per Gesetz vorgeschrieben, Meerschweinchen mindestens zu zweit zu
halten. Einzelhaltung ist also ab 1.September dieses Jahres explizit verboten!
Für zwei Tiere müssen nun mindestens 0.5 m2
zur Verfügung stehen statt wie bisher 0.13 m2 (0.08 für das erste Tier, für
jedes weitere 0.05 m2). Das heisst, dass alle Käfige, die kleiner sind als 100
cm x 50 cm nicht mehr für Meerschweinchen benutzt werden dürfen.

Zum Vergleich:
Früher durfte man auf einer Fläche von einem Quadratmeter 19 ausgewachsene
Meerschweinchen halten. Auf dem Bild sind es zwar 19 Tiere, aber ausgewachsen
sind sie nicht alle, da ich nicht so viele unterschiedliche erwachsene Tiere
besitze, die ich genug gut auseinander halten kann, dass ich sie nach dem
Fotografieren wieder richtig ins Gehege hätte versorgen können). Aber einen
Einblick, wie dicht die hätten leben müssen, gibt es dennoch.
Nach neuer Tierschutzgesetzgebung dürfen auf
diesem Quadratmeter noch 4 ausgewachsene Tiere und ein Jungtier unter 700 g
gehalten werden.

Die Sache mit der Fläche ein
bisschen übersichtlicher:
Für die ersten zwei Tiere
0.5 m2
für jedes weitere Tier
0.2 m2 für Ausgewachsene, 0.1 m2 für Jungtiere unter 700 g
Natürlich ist das noch immer
nicht das, was sich ein Meerschweinchen erträumt (auch die Menschen bekommen
nicht alle das Einfamilienhaus, das sie sich wünschen...), aber ist ist
immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.
Idealer wäre es, jedes Meerschweinchen hätte mindestens einen halben
Quadratmeter für sich zur Verfügung. Dann ist Austoben und Rennen erst richtig
möglich, und es ist auch viel einfacher, so ein Gehege spannend einzurichten.
Die Fläche alleine macht es
noch nicht. Es gibt noch weitere Anforderungen, die nun auch per Gesetz den
Meerschweinchen zustehen:
So ist festgelegt, dass es für alle Tiere eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten
geben muss (und zwar so, dass alle zeitgleich Platz finden).
Des weiteren müssen Meerschweinchen auf geeigneter Einstreu gehalten werden,
und es müssen ihnen Nageobjekte wie Weichholz oder frische Äste zur Verfügung
stehen.
Es ist nun auch im Gesetz festgehalten, dass die Meerschweinchen als Nahrung
grob strukturiertes Futter wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter
brauchen.
Für die Tiere begehbare erhöhte Flächen können bis zu einem Drittel der
geforderten Minimalfläche angerechnet werden.
Man muss aber bedenken, dass Meerschweinchen keine Klettertiere sind - auch wenn
das nun teilweise so in den Zeitungen stand. Offenbar war bei den speziellen
Anforderungen der Meerschweinchen, die bei den Wildtieren in der
Tierschutzverordnung nur in Zahlenkürzeln angegeben werden, ein Druckfehler
unterlaufen, und aus der 39) für geeignete Einstreu eine 3) Schlafhöhle und
eine 9) Haltungsmöglichkeiten an der Decke geworden.
Und da es sich bei den Journalisten, die anhand der Information, dass sich bei
den Meerschweinchen einiges ändere, die Tierschutzverordnung konsultierten und
ihren Artikel schrieben, nicht um Meerschweinchen-Fachleute handelte, stehen nun
so lustige Sachen wie „sie müssen am Gehege hochklettern können“ in den
Zeitungen.
Mehrstöckige Käfige sind immer noch recht verbreitet. Sie nützen aber mehr
dem Menschen (der so nicht zu viel Platz abgeben muss für das
Meerschweinchengehege) als den Meerschweinchen. Manche Tiere nutzen die Etagen
zwar, während andere sich kategorisch weigern, eine Rampe in den oberen oder
unteren Stock zu betreten. Aber es wäre ihnen allen sicher lieber, den Spurt
geradeaus hinlegen zu können. Und die Fläche eines Bodengeheges muss trotzdem
nicht einfach „verlorene“ Fläche für die Menschen sein – ein Teil davon
darf durchaus oben übergedeckt sein mit Ablagefläche....
Hier muss man dann einfach beachten, dass die Tiere trotzdem genügend
Tageslicht haben. Das Gesetz fordert (für alle Tiere) 15 Lux – das sei genügend
Licht zum Lesen, sagt man. Dies ist einer der Punkte, die meiner Beobachtung
nach bei einigen Halter/innen und Züchter/innen vernachlässigt wird, obwohl er
schon seit vielen Jahren im Gesetz verankert ist.
Noch ein Wort zur verbotenen Einzelhaltung: Menschen, die sich wissentlich ein
einzelnes Meerschweinchen anschafften, gab es meines Erachtens nur noch sehr
selten - es ist schon viele Jahre bekannt, dass Meerschweinchen Rudeltiere sind.
Das Problem, dass irgendwann die Gruppe Meerschweinchen langsam ausstirbt, und
die Menschen eigentlich nicht weiterhin Haustiere halten möchten, stellt sich
aber auch unter der neuen Gesetzeslage. Ich bin ganz entschieden der Überzeugung,
dass auch das letzte Tier nicht einige Wochen oder Monate in Einzelhaft leben
soll. Meist ist es aber nicht sehr sinnvoll, ein betagtes Tier umzuplatzieren,
und ein Zuhause, wo es ihm gefällt (ein Tier aus einer Zweiergruppe fühlt sich
in einem Grossrudel nicht wohl) ist nicht immer einfach zu finden. Eine bessere
Möglichkeit ist es meiner Meinung nach, einen Züchter oder eine Züchterin in
Ihrer Umgebung zu suchen, die bereit sind, Ihnen ein Tier „auszuleihen“, das
sie nach dem Ableben Ihres letzten Tieres dann wieder zurück geben können.
Informationen zur Haltung der Meerschweinchen und die vollständige Tierschutzverordnung (die Meerschweinchen sind dort auf der Seite 97, die Erklärungen zu den Ziffern der besonderen Bedürfnisse auf den Seiten 103 und 105) findet man unter www.tiererichtighalten.ch auf der Seite des Bvet. Und natürlich www.kleintiere-schweiz.ch unter IG Meerschweinchen.